Samstag, 24. Januar 2009
 
Verhetzung in Kärnten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Michael Genner   
Montag, 16. Juni 2008

Die Kärntner Polizei hat bekannt gegeben, dass der Brand im Klagenfurter Asylwerberheim (ein Toter, 19 Verletzte) durch eine glimmende Zigarette ausgelöst wurde und Brandstiftung auszuschließen sei.

So berichten es die Medien; von einer öffentlichen Entschuldigung des Kärntner Landeshauptmannes, der gegenüber dem „Standard“ (13.6.) gemeint hatte, es „könnten zwei verfeindete Gruppen der Drogenmafia aneinandergeraten sein“, haben wir nichts gehört.


Dieser Skandal ist nahezu unbeachtet geblieben. Die BewohnerInnen dieses Heims sind Schwarze aus Afrika. Alles klar? Die darf man pauschal verdächtigen und beschimpfen. „Drogenmafia“. Nur wegen ihrer Hautfarbe! Das ist Rassismus in Reinkultur.


Und es ist der Tatbestand der Verhetzung, § 283, Absatz 2 Strafgesetzbuch: Wer öffentlich gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer „Rasse“ bestimmte Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.


Haider hat die Menschen, die in diesem Heim wohnen und die durch den Brand ohnedies schon schwer getroffen sind, öffentlich verdächtigt, der Drogenmafia anzugehören. Aus keinem anderen Grund als weil sie „schwarz“ sind!  Er hat damit ihre Menschenwürde verletzt, er hat sie verächtlich gemacht, er hat öffentlich gegen sie gehetzt.


Gegen ihn ist daher ein Strafverfahren einzuleiten. Wenn die Kärntner Staatsanwaltschaft das nicht freiwillig tut, wird ihr eine Weisung zu erteilen sein. Ohne dass wir uns Illusionen machen über die Justiz in diesem Land...

Michael Genner
Asyl in Not

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